Datenschutz & Online-Recht

Bei der Planung einer Webseite und eines Onlineshops ist es wichtig, das Online-Recht zu kennen und zu verstehen. Es sollte aktiv in die Planung mit einbezogen werden. Unser Team von Experten beratet Sie fachgerecht und beantwortet Ihnen jegliche Fragen bezüglich Datenschutz und Online-Recht.

Datenschutz auf Webseiten

Spätestens seit dem Inkrafttreten der DSGVO, der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union am 25. Mai 2018 ist die Frage des Datenschutzes und der Datenschutzerklärung auf Webseiten ein andauerndes Thema. Die Schweiz ist zwar nicht Teil der Europäischen Union. Jedoch gilt die DSGVO aber auch für Webseiten gelten, die in der Schweiz betrieben werden, deren Inhalt sich aber auch an Nutzer mit Niederlassung in der EU richten. Die DSGVO soll den EU-Bürgern mehr Kontrolle über ihre Daten, insbesondre ihre Personendaten, geben. Unternehmen werden Pflichten auferlegt. Mit dem Geltungsbereich der DSGVO sind auch zahlreiche Anbieter aus der Schweiz direkt von der DSGVO betroffen. Zudem hat auch die Schweiz ihr Datenschutzgesetz revidiert und wird das neue Gesetz noch dieses Jahr in Kraft setzen.

Was aber kann den auf einer Webseite für den Datenschutz relevant sein?

Wenn Sie mit Ihrem Mobiltelefon oder Ihrem Desktop-Computer im Internet surfen, hinterlassen Sie spuren. Wenn Sie einen Button anklicken, wenn Sie ein Kontaktformular ausfüllen, wenn Sie eine Bestellung tätigen, praktisch jede Aktion im Internet generiert Daten. Natürlich sind nicht alle davon heikel oder gar Personendaten. Dank Trackingmethoden und der Vielzahl an Daten können aber immer bessere und detailliertere Nutzerprofile erstellt werden. In der Gesamtheit liegt dann eine Datensammlung vor, aus welchem Ihre Vorlieben, Ihr Verhalten und mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit Ihr Wohnort, Ihr Alter, Ihr Geschlecht etc. erkennbar ist.

Deshalb brauchen Sie eine Datenschutzerklärung.

Besucher einer Webseite sollen sich über Daten und Datenschutz Gedanken machen können. Sie sollen Wissen, was für Rechte ihnen zustehen um ungewollte Datenerhebungen zu verhindern oder bereits erhobene Daten zu berichtigen oder löschen zu lassen. Doch hierzu müssen sie wissen, was für Daten überhaupt erhoben werden. Und hier greift eben die auf praktisch jeder Webseite anzutreffende Datenschutzerklärung. Diese ist eine reine Information darüber, was für Daten die Webseite erhebt, wozu und auf welcher Grundlage. Einer Datenschutzerklärung muss nicht zugestimmt werden. Sie ist kein Vertrag. Sie dient nur dazu, dass Benutzer informiert sind. Die Rechte der Webseitenbetreiber und der Webseitennutzer ergeben sich nicht aus einer Datenschutzerklärung, sondern aus der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung.

Cookie Banner

Im Zusammenhang mit Datenschutz wird auch oft der Cookie-Banner ist Spiel gebracht. Je nach typ kommen dem Cookie-Banner unterschiedliche Funktionen zu. Beim Cookie-Banner gibt es verschiedene Arten. Von Banners, bei welchen ein blosser Hinweis erfolgt, dass eine Seite Cookies setzt bis zu den eigentlichen Consent-Banners, bei welchen aktiv gewählt werden kann, ob man nur notwendig oder auch weitere Cookies, meist für Statistik, Präferenzen und Marketing, zustimmt. Je nach Auswahl sollten hier dann auch nur die entsprechenden Cookies geladen werden. Hierzu ist die korrekte Implementierung eines Cookie-Banners wichtig. Wir empfehlen Ihnen, hier mit Profis zusammenzuarbeiten. Die Einbindung eines Cookie Banners ist für uns eine kleine Angelegenheit die kaum Zeit und daher auch kaum Geld kostet. Ihnen kann dies im Gegenzug eine Menge Zeit und vor allem auch Ärger ersparen.

Unser Team mit Experten im Schweizer Recht

Prüfen Sie ihre Webseite auf unserem Gratis Online Datenschutz Check für Ihre Schweizer Website unter https://online-datenschutz.ch/ und nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie eine Beratung im Bereich Datenschutzrecht und Onlinerecht wünschen. Dank Juristen und Anwälten in unserem Team können wir rechtliches Wissen und technisches Know-How zur Umsetzung der erforderlichen Massnahmen aus einem Guss anbieten.

Aber auch weitere rechtliche Aspekte gilt es bei der Planung und Erstellung einer Webseite zu beachten. Weder in der Schweiz noch sonst wo ist das Internet ein rechtsfreier raum. Denken Sie stets daran, Online gilt grundsätzlich dasselbe Recht wie Offline. Während es aber durchaus üblich ist, sich bei der Eröffnung eines Ladens oder der Eröffnung einer Firma rechtlich Beraten zu lassen, wird dieser Aspekt kaum beachtet, wenn man einen neuen Onlineshop erstellen will oder seine Dienstleistungen über eine Webseite anbietet. Bei uns sind Sie sie hier in guten Händen und profitieren von unserem und breit aufgestellten Team mit Experten im Schweizer Recht.